Grabart und Laufzeit
Welche Grabarten sind möglich, welche Nutzungsdauer gilt und welche Verlängerung ist später erlaubt?
Friedhof in Hamburg
Der Friedhof Diebsteich in Hamburg-Bahrenfeld wurde 1868 als erster Parkfriedhof im Hamburger Raum angelegt und steht heute als Ensemble unter Denkmalschutz; Träger ist der Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Altona, beigesetzt wird seit jeher überkonfessionell. Angehörige finden hier Reihen- und Wahlgräber für Sarg- und Urnenbeisetzungen, Gemeinschafts- und anonyme Gräber sowie als Besonderheit neu errichtbare gemauerte Grüfte – Eingang und Kapelle liegen direkt an der S-Bahn-Station Diebsteich.
Vor der Beauftragung
Friedhofsgebühren, Grabart und Beisetzungsregeln kommen oft zusätzlich zu Bestatterleistungen hinzu.
Welche Grabarten sind möglich, welche Nutzungsdauer gilt und welche Verlängerung ist später erlaubt?
Welche Kosten berechnet der Friedhof direkt und welche Positionen laufen über den Bestatter?
Gibt es Kapellen, feste Zeiten, Barrierefreiheit, Parkplätze oder Regeln für Musik und Blumen?
Der Friedhof Diebsteich liegt im Stadtteil Bahrenfeld im Bezirk Altona, unmittelbar westlich der S-Bahn-Station Diebsteich. Der Haupteingang mit der Kapelle befindet sich an der Adresse Am Diebsteich 4. Träger ist nicht die Stadt, sondern der Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Altona, der unter dem Namen Evangelische Friedhöfe Altona neben dem Diebsteich auch die Friedhöfe Bernadottestraße, Bornkamp und Holstenkamp betreut.
Angelegt wurde der Friedhof 1868 als erster Parkfriedhof im Hamburger Raum, gestaltet im Stil eines Landschaftsgartens. Dieser großzügige Charakter ist bis heute erhalten: Das gesamte Ensemble mit seinem Wegenetz, der Kapelle aus den 1920er-Jahren, historischen Grabsteinen und dem alten Baumbestand steht unter Denkmalschutz. Eine Besonderheit ist, dass der Friedhof von Beginn an überkonfessionell genutzt wurde; bekannt sind heute vor allem die aufwendig gestalteten Grabanlagen der Sinti und Roma. Das Gelände umfasst nach Angaben ortskundiger Dokumentationen rund 12 Hektar.
Der Friedhof Diebsteich bietet fast alle in Hamburg üblichen Bestattungsformen. Für Sargbestattungen (Ruhezeit 25 Jahre) stehen Sargreihengrabstätten und Sargwahlgrabstätten zur Verfügung. Reihengräber sind einstellig, werden von der Verwaltung zugeteilt und sind nicht verlängerbar; sie werden wahlweise mit individuell bepflanzbarem Beet oder mit Rasenpflege ohne Aufpreis angeboten. Bei Wahlgräbern wählen Sie den Standort selbst; je nach Größe der Grabstätte sind mehrere Sargbestattungen sowie zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich, und das Nutzungsrecht lässt sich verlängern.
Für Urnenbeisetzungen (Ruhezeit 20 Jahre) gibt es Urnenwahlgrabstätten mit Pflanzbeet oder in Rasenlage – jeweils mit Platz für bis zu vier Urnen – sowie eine Urnengemeinschaftsgrabstätte mit gemeinsamem Grabmal und Namenstafeln, bei der die Pflege bis zum Ablauf der Ruhezeit bereits in den Gebühren enthalten ist. Auch anonyme Sarg- und Urnenbeisetzungen sind möglich; die Beisetzung erfolgt dann ohne Angehörige, Blumen können an einer zentralen Ablagestelle niedergelegt werden.
Zwei Besonderheiten prägen den Diebsteich: Hier können weiterhin gemauerte Grüfte neu errichtet werden, deren Nutzungsrecht sich langfristig verlängern lässt, und über Grabmalpatenschaften können Familien historische Grabmale übernehmen, statt ein neues zu errichten. Für stillgeborene und früh verstorbene Kinder gibt es ein eigenes Gräberfeld mit Kindergrabstätten. Baumgräber oder ein Kolumbarium führt die Grabarten-Übersicht für den Diebsteich dagegen nicht auf; wenn Sie eine solche Form wünschen, fragen Sie am besten direkt bei der Friedhofsverwaltung nach.
Der Friedhof Diebsteich gehört nicht zu den Hamburger Friedhöfen AöR, deshalb gilt hier nicht deren einheitliche Gebührenübersicht 2026, sondern die Gebührenordnung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbands Altona. Die aktuell veröffentlichte Übersicht ist seit dem 1. Juni 2025 gültig und fasst die Gebühren der Friedhöfe Bernadottestraße, Diebsteich und Holstenkamp in einer gemeinsamen Übersicht zusammen; welche Grabarten angeboten werden, unterscheidet sich je Friedhof. Zur Nutzungsgebühr kommen jeweils Friedhofsunterhaltung, Beisetzungsgebühr sowie gegebenenfalls Grabbrief und Erstherrichtung hinzu; die Tabelle nennt daher neben der Nutzungsgebühr die Gesamtsumme bei Neuerwerb. Die Nutzung der Kapelle kostet 179 Euro für die ersten anderthalb Stunden.
Hinzu kommen die Leistungen des Bestattungshauses für Überführung, Sarg oder Urne und die Organisation der Beisetzung. Diese Kosten sind von den Friedhofsgebühren unabhängig und lassen sich durch den Vergleich mehrerer Angebote gut einordnen.
Gemeinsame Gebührenübersicht der Evangelischen Friedhöfe Altona für die Friedhöfe Bernadottestraße, Diebsteich und Holstenkamp. Die Gesamtbeträge umfassen Nutzungsgebühr, Friedhofsunterhaltung, Beisetzung sowie ggf. Grabbrief und Erstherrichtung; Kapellennutzung 179 € für die ersten 1,5 Stunden.
| Grabart | Nutzungsgebühr (Ruhezeit) | Gesamt bei Neuerwerb ohne Kapelle | Gesamt bei Neuerwerb mit Kapelle |
|---|---|---|---|
| Sargreihengrab für Erwachsene | 500,00 € | 1.610,00 € | 1.789,00 € |
| Sargwahlgrab, 1 Grabstelle (ohne Abgrenzungsbepflanzung) | 625,00 € | 1.661,00 € | 1.840,00 € |
| Sargwahlgrab in Rasenlage, 1 Grabstelle | 625,00 € | 1.858,00 € | 2.037,00 € |
| Urnenwahlgrab mit Pflanzbeet (bis 4 Urnen) | 500,00 € | 1.066,00 € | 1.245,00 € |
| Urnenwahlgrab in Rasenlage (bis 4 Urnen) | 500,00 € | 1.141,00 € | 1.320,00 € |
| Urnengemeinschaftsgrab (inkl. Pflege) | 1.065,00 € | 2.540,00 € | 2.719,00 € |
| Anonymes Urnengrab | 395,00 € | 698,00 € | 877,00 € |
Die Kapelle aus den 1920er-Jahren liegt direkt am Eingang beim Bahnhof Diebsteich und steht allgemein für Trauerfeiern offen – unabhängig von der Konfession. Für die Nutzung berechnet die Friedhofsverwaltung 179 Euro für die erste Zeiteinheit von anderthalb Stunden, jede weitere Zeiteinheit kostet 89 Euro. Für eine Abschiednahme im kleineren Rahmen können der Abschiedsraum oder die Kapelle für 89 Euro genutzt werden.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie den Friedhof über die S-Bahn-Station Diebsteich (laut Friedhofsverwaltung Linien S3 und S21); Eingang und Kapelle liegen unmittelbar am Bahnhof. Außerdem hält die Buslinie 180 in der Nähe. Wer mit dem Auto kommt, sollte etwas mehr Zeit einplanen: Die Parkmöglichkeiten am Friedhof sind begrenzt.
Das Friedhofsbüro am Diebsteich ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr besetzt; individuelle Termine sind nach Vereinbarung möglich (Telefon 040 / 600 60 27-03, E-Mail info@evangelische-friedhoefe-in-altona.de). Übergeordnete Fragen beantwortet die Zentralverwaltung der Evangelischen Friedhöfe Altona am Hohenzollernring 78a in Hamburg-Ottensen.
Für eine Beisetzung auf dem Diebsteich müssen weder die verstorbene Person noch die Angehörigen evangelisch sein – der Friedhof wird seit seiner Gründung überkonfessionell genutzt. Wenn Sie die Grabpflege nicht selbst übernehmen können, bietet die Friedhofsverwaltung gärtnerische Pflege gegen Gebühr an; eine Preisliste für 2026 ist auf der Website veröffentlicht. Beachten Sie die Gestaltungsregeln: Bei Wahlgräbern in Rasenlage sind nur liegende, erdgebundene Grabmale zulässig, und Grabschmuck wird dort an zentralen Ablagestellen niedergelegt. Klären Sie solche Fragen am besten vor der Grabauswahl mit der Verwaltung. Ihr Bestattungshaus meldet die Beisetzung in der Regel direkt bei der Friedhofsverwaltung an und stimmt Termin und Kapellennutzung ab.
FAQ
Nein. Der Friedhof Diebsteich wird seit seiner Gründung im Jahr 1868 überkonfessionell genutzt. Beisetzungen sind unabhängig von Konfession und Religionszugehörigkeit möglich, und auch die Kapelle steht allgemein für Trauerfeiern offen.
Nach der Gebührenübersicht des Kirchengemeindeverbands (gültig ab Juni 2025) reicht die Spanne bei Neuerwerb ohne Kapellennutzung von 698 Euro für ein anonymes Urnengrab über 1.066 Euro für ein Urnenwahlgrab mit Pflanzbeet bis zu 1.610 Euro für ein Sargreihengrab und 1.661 Euro für ein einstelliges Sargwahlgrab. Hinzu kommen die Leistungen des Bestattungshauses, die separat anfallen.
Für Sargbestattungen gilt eine Ruhezeit von 25 Jahren, für Urnenbeisetzungen von 20 Jahren. Bei Wahlgrabstätten kann das Nutzungsrecht anschließend verlängert werden; Reihengräber und die Urnengemeinschaftsgrabstätte sind nicht verlängerbar.
Eingang und Kapelle liegen direkt an der S-Bahn-Station Diebsteich; die Friedhofsverwaltung nennt die Linien S3 und S21 sowie die Buslinie 180. Parkplätze am Friedhof sind nur begrenzt vorhanden.