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Feuerbestattung: Kosten, Ablauf und Anbieter

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert und später in einer Urne beigesetzt. Für Angehörige ist wichtig, ob Abholung, Versorgung, Kremation, Urne, Beisetzung, Trauerfeier und Friedhofsgebühren vollständig getrennt ausgewiesen werden.

Schätzbereich: typisch ca. 3.500-7.500 EUR. Die tatsächlichen Kosten hängen von Ort, Gebühren und gewünschten Leistungen ab.

Preisvergleich

Was Angehörige wirklich vergleichen sollten

Grobe Orientierung: typisch ca. 3.500-7.500 EUR

Kostenbestandteile

Achten Sie darauf, was genau enthalten ist und welche Gebühren oder Wünsche zusätzlich berechnet werden.

Ablauf

Achten Sie darauf, was genau enthalten ist und welche Gebühren oder Wünsche zusätzlich berechnet werden.

Urnenarten

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Friedhofsgebühren

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Alternativen

Achten Sie darauf, was genau enthalten ist und welche Gebühren oder Wünsche zusätzlich berechnet werden.

Nächster sinnvoller Schritt

Wenn die Bestattungsart grob feststeht, vergleichen Sie lokale Anbieter nach Erreichbarkeit, Bewertungen, ruhiger Beratung und transparentem Leistungsumfang.

Lokale Anbieter vergleichenKosten im Detail lesen

Kostenbestandteile

Abholung und Versorgung
Krematorium
Urne
Grab- oder Beisetzungsgebühr
Trauerfeier

Nicht vorschnell entscheiden

Der günstigste Preis ist nicht immer der beste Vergleichspunkt. Wichtig ist, ob Beratung, Überführung, Formalitäten, Trauerfeier, Friedhofsgebühren und spätere Wünsche klar getrennt erklärt werden.

Ein verbindliches Angebot sollte alle Positionen einzeln ausweisen.

Was bei einer Feuerbestattung in Hamburg gilt

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert; die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt. Das Hamburgische Bestattungsgesetz setzt dafür einen klaren Rahmen: Eingeäschert werden darf nur in zugelassenen Krematorien und ausschließlich in einem Holzsarg. Die Asche wird einschließlich aller nicht verbrennbaren Rückstände noch im Krematorium in eine verschließbare Urne aufgenommen.

Für die Urne gilt in Hamburg Friedhofszwang: Sie muss auf einem Friedhof beigesetzt werden, die private Aufbewahrung zu Hause ist nicht erlaubt. Einzige regelhafte Ausnahme ist die Seebestattung von einem Schiff aus, wenn sie dem dokumentierten Willen des Verstorbenen entspricht. Die Ruhezeit beträgt für Urnen – wie für Särge – einheitlich 25 Jahre.

Ablauf Schritt für Schritt: von der Leichenschau bis zur Urne

Nach dem Tod stellt zunächst eine Ärztin oder ein Arzt bei der Leichenschau die Todesbescheinigung aus. Der Verstorbene ist spätestens 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle zu überführen; die Bestattung selbst müssen Angehörige innerhalb von zehn Tagen veranlassen. Beides übernimmt in der Praxis der beauftragte Bestatter.

Vor der Einäscherung folgt die gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau (dazu unten mehr). Der Kremationsvorgang selbst dauert etwa 60 bis 90 Minuten; ein feuerfester Schamottstein mit Identifikationsnummer begleitet den Sarg und schließt Verwechslungen aus. Nach Angaben des Betreibers ist die Einäscherung im Hamburger Krematorium innerhalb von drei Tagen möglich.

Anschließend bleibt Zeit, Urnenbeisetzung und Trauerfeier in Ruhe zu planen: Die Urne muss in Hamburg innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden. Geschieht das nicht, soll die Behörde die Beisetzung in einer Reihengrabstätte veranlassen.

Zweite Leichenschau: Pflichtprüfung vor jeder Einäscherung

Eine Feuerbestattung ist in Hamburg nur zulässig, wenn eine zusätzliche Leichenschau bestätigt hat, dass keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen – oder wenn die Staatsanwaltschaft schriftlich zugestimmt hat. Hintergrund ist, dass nach einer Einäscherung keine Todesursache mehr überprüft werden kann.

Durchführen dürfen diese Untersuchung nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, etwa aus der Rechtsmedizin oder dem öffentlichen Gesundheitswesen. Die zweite Leichenschau findet in der Regel direkt im Krematorium statt; die Organisation übernimmt der Bestatter, die Gebühr erscheint als Fremdleistung auf der Rechnung.

Krematorium Öjendorf und Alternativen im Umland

Die Einäscherungen in Hamburg finden im Krematorium auf dem Parkfriedhof Öjendorf statt, das seit 1965 besteht. Vor Ort stehen ein Abschiedsraum für die Aufbahrung am offenen Sarg, ein Familienzimmer und zwei Feierhallen zur Verfügung; Angehörige können den Verstorbenen auf Wunsch bis zur Einäscherung begleiten und an ihr teilnehmen.

Viele Hamburger Bestatter arbeiten alternativ mit Krematorien im Umland zusammen, etwa in Tornesch (Feuerbestattungen Schleswig-Holstein GmbH) oder in Stade; das Krematorium Stade trägt das Branchensiegel „Kontrolliertes Krematorium“ und ermöglicht Abschiednahmen ebenfalls am offenen Sarg. Zur groben Orientierung: Die Standard-Feuerbestattung kostet im Hamburger Krematorium nach der Preisliste 2026 insgesamt 533 Euro, Umland-Krematorien berechnen häufig weniger – die Gesamtkosten hängen jedoch vor allem von Bestatterleistung, Grabart und Trauerfeier ab.

Urnenbeisetzung: Grabformen und Seebestattung

Auf den staatlichen Hamburger Friedhöfen – darunter Ohlsdorf und Öjendorf – stehen mehrere Grabformen zur Wahl: das zugeteilte Urnenreihengrab, das frei wählbare und verlängerbare Urnenwahlgrab, oberirdische Plätze in Kolumbarium oder Urnenwand sowie pflegefreie, naturnahe Formen wie Landschaftsgrab und Ruhewald.

Wer keine besuchbare individuelle Grabstelle wünscht, kann anonym beisetzen lassen; die einfachste Variante ist das sogenannte unbekannte Feld auf dem Friedhof Öjendorf, das allerdings an die Einäscherung im dortigen Krematorium gebunden ist. Daneben ist die Beisetzung der Urne auf See zulässig, wenn der Verstorbene dies gewünscht hat. Welche Gebühren für die einzelnen Grabarten anfallen, zeigt unser Kostenratgeber zur Feuerbestattung im Detail.

Für wen die Feuerbestattung passt – Entscheidungsfragen

Die Feuerbestattung passt, wenn ein kleines oder pflegefreies Grab gewünscht ist, die Trauerfeier zeitlich flexibel geplant werden soll oder eine Beisetzung auf See beziehungsweise in der Natur infrage kommt. Sie scheidet aus, wenn der Verstorbene eine Erdbestattung wünschte – der dokumentierte Wille des Verstorbenen hat nach dem Bestattungsgesetz Vorrang. Auch religiöse Überzeugungen können gegen eine Einäscherung sprechen.

Hilfreiche Entscheidungsfragen: Gibt es eine schriftliche Verfügung zur Bestattungsart? Möchten Sie vor der Einäscherung am offenen Sarg Abschied nehmen oder die Einäscherung begleiten? Soll die Urne in einem individuellen Grab, pflegefrei in der Natur oder auf See beigesetzt werden? Und wer kümmert sich langfristig um die Grabstelle?

FAQ

Häufige Fragen zur Feuerbestattung

Was kostet eine Feuerbestattung?

Für Feuerbestattung liegt der lokale Schätzbereich hier bei typisch ca. 3.500-7.500 EUR. Entscheidend sind Leistungsumfang, Gebühren und gewünschte Zeremonie.

Welche Kostenbestandteile sollte ich vergleichen?

Abholung und Versorgung, Krematorium, Urne, Grab- oder Beisetzungsgebühr, Trauerfeier sollten getrennt ausgewiesen werden, damit Angebote fair vergleichbar sind.

Sind die Preise verbindliche Angebote?

Nein. Die Werte sind lokale Schätzungen und müssen durch konkrete Angebote, Gebührenordnungen und bestätigte Anbieterangaben ersetzt werden.

Wie schnell kann die Einäscherung nach dem Todesfall stattfinden?

Das Hamburger Krematorium gibt an, dass eine Einäscherung innerhalb von drei Tagen erfolgen kann. Voraussetzung sind die Beurkundung des Sterbefalls und eine zweite Leichenschau ohne Hinweise auf einen nichtnatürlichen Tod. Eine starre Mindestwartefrist kennt das Hamburger Bestattungsgesetz nicht.

Können Angehörige bei der Einäscherung anwesend sein?

Ja, das Krematorium Öjendorf bietet die begleitete Einäscherung an; sie ist nach der Preisliste gesondert kostenpflichtig. Zusätzlich können Angehörige den Abschiedsraum für eine Aufbahrung am offenen Sarg und das Familienzimmer nutzen.

Darf die Urne zu Hause aufbewahrt werden?

Nein. In Hamburg gilt der Friedhofszwang auch für Urnen; die Beisetzung muss innerhalb eines Monats nach der Einäscherung erfolgen, sonst kann die Behörde sie von Amts wegen anordnen. Zulässige Ausnahme ist die Beisetzung auf See, wenn sie dem dokumentierten Willen des Verstorbenen entspricht.

Welcher Sarg wird für die Einäscherung benötigt?

Das Hamburgische Bestattungsgesetz schreibt für die Einäscherung einen Holzsarg vor; eine sarglose Kremation ist nicht zulässig. Der Kremationssarg gehört zur Bestatterleistung und ist meist schlichter ausgestattet als ein Sarg für die Erdbestattung.

Quellen und Stand

  1. Hamburgisches Bestattungsgesetz (Volltext-PDF bei aeternitas.de) — Stand: Gesetzesstand 01.02.2024
  2. Hamburger Krematorium GmbH – Preisliste 2026 — Stand: Preisliste gültig ab 01.01.2026
  3. Krematorium Hamburg – Standort Öjendorf — Stand: abgerufen Juli 2026
  4. Krematorium Hamburg – Wissenswertes — Stand: abgerufen Juli 2026
  5. Bestatter.de (Bundesverband Deutscher Bestatter) – Krematorium: Ablauf und Kosten — Stand: abgerufen Juli 2026
  6. Feuerbestattungen Schleswig-Holstein GmbH – Krematorium Tornesch — Stand: abgerufen Juli 2026
  7. Kontrolliertes Krematorium – Siegel-Krematorium Stade — Stand: abgerufen Juli 2026
  8. Hamburger Friedhöfe – Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen 2026 — Stand: Gebührenordnung 2026, gültig ab 01.01.2026