Sarg
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
Kosten und Angebotsklarheit
Als grobe Orientierung gilt: typisch ca. 5.500-12.000 EUR. Entscheidend ist aber nicht nur der Gesamtpreis, sondern ob Bestatterleistung, Gebühren, Fremdleistungen und persönliche Wünsche nachvollziehbar getrennt sind.
Kostenbestandteile
Diese Positionen sollten im Gespräch einzeln angesprochen werden, auch wenn der Anbieter zunächst nur einen Gesamtpreis nennt.
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
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Beratung, Organisation, Überführung, Versorgung, Formalitäten und Begleitung sind echte Leistungen. Sie sollten klar beschrieben werden, damit Angehörige nicht nur Preise, sondern auch Umfang vergleichen.
Friedhof, Krematorium, Urkunden, Trauerhalle, Redner, Blumen oder Musik können separat entstehen. Ein gutes Angebot macht sichtbar, was vom Bestatter kommt und was durch Dritte berechnet wird.
Trauerfeier, Musik, Gestaltung, Anzeige, Bewirtung oder Grabpflege sind oft bewusst wählbar. Angehörige sollten entscheiden können, was wirklich gewünscht ist und was optional bleibt.
Nächste Schritte
Die Rechnung für eine Erdbestattung besteht aus drei Blöcken: der eigentlichen Bestatterleistung (Beratung, Überführung, hygienische Versorgung, Sarg, Organisation), den öffentlichen Friedhofsgebühren (Grabstätte, Beisetzung, Trauerhalle) und Fremdleistungen wie Steinmetz, Friedhofsgärtnerei, Blumen oder Traueranzeige.
In Hamburg summieren sich die Gesamtkosten je nach Anspruch auf etwa 4.000 bis über 12.000 Euro. Allein die staatlichen Gebühren machen bei einem einfachen Reihengrab 2026 rund 2.680 Euro aus – Reihengrab 1.465 Euro, Sargbeisetzung 900 Euro und Kapellennutzung 315 Euro.
Für einen fairen Vergleich sollten Angebote alle drei Blöcke getrennt ausweisen. So erkennen Sie, welcher Anteil tatsächlich beim Bestatter verhandelbar ist und welche Posten als Gebühren feststehen.
Für die staatlichen Hamburger Friedhöfe – darunter Ohlsdorf und Öjendorf der Hamburger Friedhöfe AöR sowie die bezirklichen Friedhöfe – gilt eine im Grundsatz einheitliche Gebührenordnung. Die folgenden Werte gelten ab dem 1. Januar 2026; kirchliche Friedhöfe kalkulieren nach eigenen Gebührenordnungen.
Wahlgrab-Gebühren fallen je Grabstelle und Jahr an und werden bei einer Verlängerung zum selben Jahressatz berechnet. Bei mehrstelligen Familiengräbern vervielfacht sich der Betrag entsprechend der Zahl der Grabstellen.
Auszug aus der Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen der Freien und Hansestadt Hamburg, gültig ab 01.01.2026.
| Leistung | Gebühr 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Sarg-Reihengrab (gesamte Ruhezeit von 25 Jahren) | 1.465 € | einstellig, keine Lagewahl, nicht verlängerbar |
| Anonymes Sarg-Reihengrab | 1.650 € | ohne individuell gekennzeichnete Grabstelle |
| Sarg-Wahlgrab, Standardqualität | 77 € je Grabstelle und Jahr | ca. 1.925 € für 25 Jahre |
| Sarg-Wahlgrab, gehobene Standardqualität | 96 € je Grabstelle und Jahr | ca. 2.400 € für 25 Jahre |
| Sarg-Wahlgrab, herausgehobenes Niveau | 121 € je Grabstelle und Jahr | ca. 3.025 € für 25 Jahre |
| „Hamburger Grab“ (Friedhof Ohlsdorf) | 67 € je Grabstelle und Jahr | ca. 1.675 € für 25 Jahre |
| Sargbeisetzung inkl. Herrichtung des Grabes | 900 € | samstags zusätzlich 700 € Zuschlag |
| Kapelle/Feierhalle, Montag–Freitag | 315 € | je angefangene 90 Minuten; einfacher Feierraum 220 € |
| Grabmalgenehmigung mit Fundament | 130 € | inkl. Errichtungsgenehmigung und Sicherheitsprüfung |
Beim Großhamburger Bestattungsinstitut (GBI) kostet eine einfache Erdbestattung rund 2.685 Euro an reinen Bestatterleistungen: 1.377 Euro Grundkosten, ein Sarg ab 569 Euro, sechs Sargträger für 630 Euro und 109 Euro für die Begleitung der Trauerfeier – Friedhofsgebühren kommen separat hinzu.
Ein einzelner Hamburger Discount-Anbieter wirbt mit Grundleistungen ab etwa 950 Euro inklusive einfachem Kiefernsarg. Prüfen Sie solche Angebote genau: Häufig kommen Zusatzposten wie eine Kühlpauschale (110 Euro) oder Krankenhausgebühren (225 Euro) hinzu, und die Friedhofsgebühren sind in solchen Grundpreisen nicht enthalten.
Fremdleistungen wie Grabstein, Trauerredner, Blumenschmuck oder Bewirtung rechnet der Bestatter meist nur durch. Lassen Sie sich diese Posten einzeln ausweisen, damit Sie sie unabhängig vergleichen oder selbst organisieren können.
Der Grabstein ist der größte Einzelposten nach der Beisetzung: Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt etwa 300 bis 4.000 Euro für den Stein selbst, dazu rund 150 bis 600 Euro für die Aufstellung, 200 bis 1.000 Euro für die Einfassung und 8 bis 30 Euro je Buchstabe der Inschrift. Für die Genehmigung eines Grabmals mit Fundament berechnet der Friedhof 130 Euro.
Grabsteine müssen jährlich auf Standsicherheit geprüft werden, nach der Rechtsprechung jeweils nach der Frostperiode. Für ein umsturzgefährdetes Grabmal haften die Nutzungsberechtigten nach § 837 BGB – die Prüfung gehört daher fest in die laufende Grabverantwortung.
Wer die Pflege über die gesamte Ruhezeit an eine Friedhofsgärtnerei abgibt, zahlt für die Dauergrabpflege bei einer Erdbestattung etwa 1.800 bis 7.800 Euro, abhängig von Grabgröße und Leistungsumfang. Über 25 Jahre gerechnet ist das oft mehr als der Grabstein selbst.
Der größte Hebel ist die Grabart: Ein Reihengrab kostet 1.465 Euro pauschal, ein Wahlgrab in herausgehobener Lage über 25 Jahre etwa 3.025 Euro je Grabstelle – bei gleicher Ruhezeit und gleicher Beisetzungsqualität.
Auch der Termin zählt: Eine Sargbeisetzung am Samstag kostet 700 Euro Zuschlag, und die Trauerfeier lässt sich statt in der großen Kapelle (315 Euro) im einfachen Feierraum für 220 Euro halten. Beim Sarg entscheidet das Modell – einfache Särge beginnen beim GBI bei 569 Euro.
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote mit getrennt ausgewiesenen Positionen ein. Gespart wird am besten bei Ausstattung und Rahmen, nicht bei der Sorgfalt der Versorgung oder der Beratungsqualität.
Können die zur Kostentragung Verpflichteten die Bestattungskosten nicht zumutbar aufbringen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Vorrangig zahlen dabei Erben und Unterhaltspflichtige; erst zuletzt greifen die öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtigen.
Übernommen wird in Hamburg eine einfache, würdige Erdbestattung zu Festpreisen aus dem Vertrag zwischen Bestatterinnung, GBI und Sozialbehörde – einschließlich Reihengrab, Friedhofsgebühren, Kapellennutzung von etwa 90 Minuten und einem beschrifteten Grabkissenstein. Vertragsbestatter dürfen keine Zuzahlungen verlangen.
Nicht übernommen werden Traueranzeige, Trauerkleidung, Bewirtung und die spätere Grabpflege. Stellen Sie den Antrag möglichst, bevor Sie den Bestatter beauftragen: Ist kein Einkommen oder Vermögen einzusetzen, erfolgt die Übernahme als Sachleistung per Kostenübernahmeerklärung.
FAQ
Für Erdbestattung liegt der lokale Schätzbereich hier bei typisch ca. 5.500-12.000 EUR. Entscheidend sind Leistungsumfang, Gebühren und gewünschte Zeremonie.
Sarg, Grabstelle, Friedhofsgebühren, Träger und Trauerhalle, Grabpflege sollten getrennt ausgewiesen werden, damit Angebote fair vergleichbar sind.
Nein. Die Werte sind lokale Schätzungen und müssen durch konkrete Angebote, Gebührenordnungen und bestätigte Anbieterangaben ersetzt werden.
Ja, wenn den zur Kostentragung Verpflichteten die Übernahme nicht zugemutet werden kann (§ 74 SGB XII). In Hamburg umfasst die Sozialbestattung eine einfache Erdbestattung im Reihengrab zu Festpreisen inklusive Friedhofsgebühren und Grabkissenstein. Trauerfeier-Extras, Traueranzeige und Grabpflege müssen die Angehörigen selbst tragen.
Dauerhaft zu Buche schlagen der Grabstein samt Aufstellung und Inschrift (je nach Material häufig mehrere hundert bis einige tausend Euro), die jährliche Standsicherheitsprüfung des Grabmals und die Grabpflege. Für eine Dauergrabpflege über die 25-jährige Ruhezeit werden etwa 1.800 bis 7.800 Euro fällig.
Ja. Für Sargbeisetzungen an Samstagen erheben die Hamburger Friedhöfe 2026 einen Zuschlag von 700 Euro; auch die Kapellennutzung kostet samstags 350 Euro statt 315 Euro werktags. Ein Termin von Montag bis Freitag senkt die Gebühren spürbar.
Das Reihengrab wird pauschal für die Ruhezeit vergeben (2026: 1.465 Euro), ohne Lagewahl und ohne Verlängerungsoption. Beim Wahlgrab zahlen Sie je Grabstelle und Jahr 77 bis 121 Euro – über 25 Jahre also rund 1.925 bis 3.025 Euro pro Stelle – und erhalten dafür freie Lagewahl und ein verlängerbares Nutzungsrecht.