Grab-/Baumnutzungsrecht
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
Kosten und Angebotsklarheit
Als grobe Orientierung gilt: typisch ca. 4.400-9.000 EUR. Entscheidend ist aber nicht nur der Gesamtpreis, sondern ob Bestatterleistung, Gebühren, Fremdleistungen und persönliche Wünsche nachvollziehbar getrennt sind.
Kostenbestandteile
Diese Positionen sollten im Gespräch einzeln angesprochen werden, auch wenn der Anbieter zunächst nur einen Gesamtpreis nennt.
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob diese Position enthalten ist, separat anfällt oder von einer dritten Stelle berechnet wird.
Beratung, Organisation, Überführung, Versorgung, Formalitäten und Begleitung sind echte Leistungen. Sie sollten klar beschrieben werden, damit Angehörige nicht nur Preise, sondern auch Umfang vergleichen.
Friedhof, Krematorium, Urkunden, Trauerhalle, Redner, Blumen oder Musik können separat entstehen. Ein gutes Angebot macht sichtbar, was vom Bestatter kommt und was durch Dritte berechnet wird.
Trauerfeier, Musik, Gestaltung, Anzeige, Bewirtung oder Grabpflege sind oft bewusst wählbar. Angehörige sollten entscheiden können, was wirklich gewünscht ist und was optional bleibt.
Nächste Schritte